Viel Spaß beim stöbern :-) Falls Sie Hilfe brauchen 04481/906725

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die einfache ABE ist die schriftliche Erlaubnis des Kraftfahrt – Bundesamtes (KBA) zum Anbau eines bestimmten Gegenstands an ein bestimmtes Kfz.  In dieser ABE steht zum einen, um was für einen Gegenstand es sich handelt, die Nummer der ABE und der Kfz – Typ. Die Nummer der ABE* ist zudem auf dem jeweiligen Gegenstand eingestanzt, angeschweißt etc.

Die ABE ist nach § 19 (2) Satz 2 StVZO beim Führen des Kfz immer mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Die ABE zählt zu den alten nationalen Regelungen, welche mittlerweile durch eine einheitliche, europaweit standadisierte Regelung ersetzt ist ( EG-ABE ). Eine ABE nach altem ( deutschen ) Muster wird seit dem 17.06.2003 nicht mehr ausgestellt. Alte ABEs behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Bei der EG – ABE (E-geprüft) gibt es im allgemeinen kein Schriftstück mehr. Ihre Nummer mit dem "E"-Zeichen** ist ebenfalls auf den anzubauenden Teilen sichtbar. ( * beginnend mit KBA...** e1 (EWG-Zeichen)

Werden Veränderungen vorgenommen, für die die o. g. Erlaubnisse vorliegen müssen, oder die nicht eingetragen wurden, können diese zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen !

      E-Prüfnemmer

  Weitere Infos zur EG/ABE bei You Tube  www.youtube.com/watch 

Bedeutung der Herkunft von E-Nummern

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR  (Dieses Kapitel hat sich erledigt...)
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan


Zurück
Parse Time: 0.552s