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Hinweise zur Batterieentsorgung

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten,
ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann Altbatterien, die
der Anbieter als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich am Versandlager
(Versandadresse) des Anbieters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende
Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden
darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien an Endnutzer ist der Vertreiber gemäß § 10 BattG
verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn
der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das
Pfand ist im Kaufpreis enthalten.

Gibt der Endnutzer die beim Vertreiber erworbene Fahrzeugbatterie als Fahrzeug-Altbatterie zurück, ist der
Vertreiber verpflichtet den erhobenen Pfand zurückzuerstatten. Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte
Adresse.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden.
Das vom Vertreiber erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht
zurück erstattet.

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